ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

PRIVATE INTERNET UND PRIVATE PRIVILEGE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Monatsabonnement wird für eine Dauer von mindestens 3 Monaten abgeschlossen, das Jahres-abonnement für mindestens 1 Jahr; die Abonnemente werden automatisch verlängert, ausser bei schriftlicher Kündigung jeweils auf Ende eines Monats unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat beim Monatsabo bzw. mit einer Frist von einem Monat bis zum Fälligkeitsdatum beim Jahresabo.

Der Wechsel des Abonnements-Status kann schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat jeweils auf Ende eines Monats erfolgen; dabei wird eine administrative Gebühr von Fr. 25.– erhoben.

Das Abonnement “Privilege“ ist ausschliesslich SmartPhone Kunden vorbehalten, welche im Übrigen während der ganzen Abo-Dauer im Preselection-Status verbleiben.

Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, geniesst nur der auf dem Anmeldeformular aufgeführte Abonnent das Anrecht auf die Dienstleistungen der VTX Services AG. Benützung durch oder Zutrittsgewährung an Dritte ist untersagt, es sei denn, dies ist im Vertrag zwischen der VTX Services AG und dem Abonnenten ausdrücklich gestattet worden.

Tarifänderungen werden den Abonnenten mit einer Frist von 2 Monaten mitgeteilt.

Der Abonnent ist für den Schutz seiner technischen Einrichtungen und Daten vor rechtswidrigem Gebrauch oder dem Zugriff durch Dritte selbst verantwortlich. Ausserdem ist er bestrebt, die ethischen Grundsätze des Internet zu respektieren. Auf keinen Fall kann die VTX Services AG verantwortlich gemacht werden für den Verlust von Daten als Folge solch missbräuchlicher Verwendung oder solchen Zugriffs durch Dritte.

Die VTX Services AG behält sich vor, einen Abonnenten zurückzuweisen. Die Abonnementsbedingungen gelten für die normale Verwendung der Verbindungen.

Die VTX Services AG kann keine Verantwortung für die Qualität der über das Netz zugänglichen Informationen übernehmen, unternimmt jedoch alles für eine optimale technische Qualität der Verbindungen.

Bezüglich des Inhalts des bei der VTX Services AG eingemieteten Dienstes hält sich der Abonnent an die geltenden kantonalen und schweizerischen Gesetze für Datenschutz, Fernmeldewesen und Urheberrecht.

Beim Austausch von Daten und der Bereitstellung von Informationen hält sich der Abonnent an die geltenden kantonalen und schweizerischen Gesetze bezüglich Datenschutz, Fernmeldewesen und Urheberrecht.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen lehnt die VTX Services AG jede Haftung ab für direkte oder indirekte Schäden wie Geschäftseinbussen, Unter-brechungen der Geschäftstätigkeit oder Verlust von geschäftlichen Daten sowie für Schäden, die als Folge der Verwendung ihrer Dienstleistungen oder durch die Arbeit von Personen in Erfüllung der vertraglichen Ver-pflichtungen entstanden sind.

Die VTX Services AG behält sich vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, besonders wenn die Dienstleistungen der VTX Services AG auf rechtswidrige Art oder zu anderen als den vorgesehenen Zwecken von Dritten verwendet, diesen zugänglich gemacht oder an diese übermittelt werden oder wenn die Bedingungen der VTX Services AG nicht eingehalten werden.

Die Beziehung zwischen der VTX Services AG und dem Abonnenten untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Alle Rechtsstreitigkeiten, die zwischen den zwei Parteien im Zusammenhang mit der Interpretation oder Umsetzung des Dienstleistungs-vertrags entstehen können, werden von den zuständigen Gerichten in Pully oder von derjenigen Zivilkammer des Kantonsgerichts Waadt beurteilt, welche die VTX Services AG und der Abonnent ausdrücklich für zuständig erklären.


FORTFAIT PRIVILEGE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, den Rahmen festzulegen, in welchem VTX Services SA und SmartPhone SA gemeinsam die folgenden Leitstungen dem Teilnehmer Telekommunikation zur Verfügung stellen.

VERWENDUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Dienstleistungen weder selbst zu verwenden, noch diese Dritten bewusst zur Verfügung zu stellen für Telefonverbindungen, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, oder um Dritten gesetzlich nicht erlaubte Dienstleistungen anzubieten.

Im Zusammenhang mit dem Gebrauch der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verpflichtet sich der Abonnent die massgeblichen kantonalen und eidgenössischen Gesetze einzuhalten, die Vorschriften im Bereich der Telekommunikaton sowie alle anderen in Kraft tretenden Bestimmungen. Zudem hält sich der Abonnent an die ethischen Grundsätze beim Gebrauch des Internet. VTX Services SA bemüht sich, den Zugang zu den bestmöglichsten Konditionen zu ermöglichen.

Handelt der Teilnehmer den Bestimmungen des vorangehenden Abschnittes zuwider, kann SmartPhone den Vertrag gemäss den weiter hinten aufgeführten Kündigungsbestimmungen einseitig kündigen. Der Teilnehmer entschädigt SmartPhone für alle Ausgaben, Schäden, Beträge oder Verfahrenskosten, die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer oder Dritte die Dienstleistung für Zwecke verwenden, welche den im vorangehenden Abschnitt genannten Bestimmungen widersprechen.

Die Anbieter behalten sich das Recht vor, einen Abonnement-Antrag zurückzuweisen, dies ohne Angaben von Gründen.

Der Pauschalpreis versteht sich für eine Dauer von maximal 150 Stunden pro Monat. Sämtliche Ueberschreitung dieser Dauer wir dem Kunden zum Lokaltarif fakturiert.

PREISE

Die Preise für die Erbringung der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken, inklusiv 7,5 % MwSt. Der gratis Internetzugang ist exklusiv für Kunden, welche bei SmartPhone für die automatische Preselection angemeldet sind, reserviert. Das Abonnement" Privilege " ist ausschliesslich für Kunden reserviert, welche für die Dauer des Abonnements bei SmartPhone Preselection-Kunde sind. Das Abonnement " Forfait " bezieht sich nur auf eine Telefonlinie.

Die Anbieter behalten sich vor, die Preise zu ändern, wobei der Teilnehmer im Falle einer Erhöhung einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich davon benachrichtigt wird.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Anbieter stellen Rechnung für die geleisteten Dienste den im Anmeldeformular aufgeführten Adressaten zu. Die Rechnungen werden bei Erhalt fällig.
Der Teilnehmer kann innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt die Rechnung anfechten. Verstreicht dieses Frist ohne eine schriftliche Einsprache von seiner Seite, so gilt der Teilnehmer als mit der Rechnung einverstanden. Es kann eine Kaution eingefordert werden.
Generell (es sei denn, ein Zahlungsaufschub wurde fristgerecht beantragt und von den Anbietern gewährt), zieht die Zahlungsunterlassung von Gesetzes wegen die sofortige Kündigung der Dienstleistungen nach sich sowie :
- die Einforderung sämtlicher noch ausstehender Beträge
- die Inrechnungstellung eines Verzugszinses von 1% pro Monat.
In keinem Fall können die Anbieter Verantwortung übernehmen für die Nichterbringung von Dienstleistungen.

VERANTWORTLICHKEIT

Die Parteien sind sich einig, dass die Anbieterzur Erbringung der Dienstleistungen seine Anlagen optimal unterhalten muss.

Die Anbieter können zur Verbesserung seines Netzes und für ausserordentliche Unterhaltsarbeiten die Dienstleistung unterbrechen.

Wir weisen den Teilnehmer darauf hin, dass er immer die Möglichkeit besitzt, eine Verbindung über das Netz des nationalen Anbieters zu erreichen, bei dem er nach wie vor angemeldet ist. Derartige Verbindungen werden von diesem gemäss dessen Tarifen dem Teilnehmer direkt verrechnet.

Auf keinen Fall sind die Anbieter für den Inhalt dessen verantwortlich, was mit Hilfe seiner Dienstleistungen übermittelt wird.

Die Anbieter sind gegenüber dem Teilnehmer weder für direkte oder indirekte Schäden verantwortlich, darin eingeschlossen alle finanziellen oder geschäftlichen Einbussen, noch für durch Fahrlässigkeit entstandene Ertragsminderungen oder alle anderen Ereignisse.

Der Abonnent ist selber für den Schutz seiner Installationen und gegen missbräuchlichen Gebrauch durch Dritte verantwortlich. In keinem Fall können die Anbieter verantwortlich gemacht werden für Schäden zufolge solcher missbräuchlicher Verwendung und zufolge Zugang durch Dritte.

GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

Der Teilnehmer hat alle Informationen bezüglich Abwicklung, Bedingungen, Preise und durch die Anbieter erbrachten Dienstleistungen, wie sie in den vorliegenden Dokumenten genannt werden, so lange vertraulich zu behandeln, bis diese der Öffentlichkeit zugänglich werden.

VERTRAGSDAUER

Die Anmeldung zum Telefonservice tritt bei Einschaltung der Telefonnummern des Teilnehmers durch SmartPhone in Kraft.

Der Teilnehmer kann die Benutzung der Dienstleistungen jederzeit beenden, indem er SmartPhone mittels eingeschriebenem Brief unterrichtet.

Falls die Kündigung des Telefonservices vor jener für den Internet-Anschluss eintritt, kann der Kunde nicht mehr vom Abonnement" Privilege " profitieren. Das Internet-Abonnement ist für eine Mindestdauer von 12 Monaten abgeschlossen. Das Abonnement erneuert sich stillschweigend für eine weitere Vertragsdauer, vorbehältlich der schriftlichen Kündigung, welche unter Einhlatung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Jahres zu erfolgen hat. Die Auflösung des Vertrages beeinträchtigt weder die Rechte noch die Verantwortlichkeit des Anbieters oder des Kunden.

ÄNDERUNGEN

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können automatisch durch neue Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzt werden. Der Teilnehmer wird von den Anbietern davon in Kenntnis gesetzt und hat daraufhin vier Wochen Zeit, diese neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzufechten.

Unterlässt es der Teilnehmer, seine Anfechtung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt zu geben, treten diese nach Ablauf der oben genannten vier Wochen in Kraft.

Sollte eine der beiden Parteien irgendeine der vorliegenden Bestimmungen nicht anwenden, so gilt dies fürderhin als Verzicht auf besagte Bestimmung.

Die vertraglichen Bestimmungen zwischen den Anbietern und dem Abonnent unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Alle Streitigkeiten unter den Parteien, über die Auslgeung und Ausführung des Vertrages sind vor den zuständigen Gerichten von Pully resp. den zuständigen Zivilgerichten des Kanton Waadt auszutragen. Die Anbieter sind jedoch berechtigt, den Abonnent auch an seinem Sitz resp. Wohnsitz zu belangen.



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