
Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich über die in den entsprechenden Ländern geltenden Regeln für den SMS-Versand zu informieren.
In der Türkei gelten seit 1. Mai 2015 für kommerzielle SMS zu Marketing- oder Werbezwecken folgenden Vorschriften:
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Die Empfänger müssen sich vorgängig mit dem Empfang der SMS einverstanden erklären (Opt-in).
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Im Textkörper der SMS muss der Namen des Absenders (Unternehmen) enthalten sein.
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Ebenfalls im Textkörper der SMS aufzuführen ist die Telefonnummer oder die URL der Website des Absenders (Unternehmen).
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Am Ende der Nachricht muss ein URL-Link oder eine Handynummer aufgeführt sein, über die der Empfänger die SMS abbestellen kann.