Nein, die Entbündelung oder die Übertragung Ihrer Leitung hat die Kündigung Ihres gegenwärtigen Telefonabonnements zur Folge. Denken Sie jedoch an die Kündigung von anderen, an diese Leitung gebundene Leistungen (Internet, Preselection usw.), die Sie eventuell bei einem anderen Anbieter unterzeichnet haben.